Vereins „Herzblut für Sachsen-Anhalt e.V. (Vereinsnummer: VR 4988)“
c) die Geschäftsführung
c) Beschlussfassung zur Entlastung;
d) Entgegennahme des jährlichen Geschäftsberichts des Vorstandes und des Prüfberichts der Rechnungsprüfer;
e) Beschluss des vom Vorstand vorzulegenden Haushaltsplans;
f) Änderung zur Satzung und Auflösung des Vereins;
g) Beschwerdeinstanz zu Entscheidungen des Vorstandes über Aufnahmeanträge und Ausschluss von Mitgliedern;
h) Festlegung der Beitragsordnung, insbesondere der Höhe von Aufnahme- und Jahresbeitrag;
i) wichtige Geschäfte wir An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz, Aufnahme von Darlehen und Beteiligung an Gesellschaften;
j) Genehmigung der Geschäftsordnung für den Vereinsbereich.
Die erforderlichen Geld- und Sachmittel des Vereins setzen sich wie folgt zusammen:
a) Mitgliedsbeiträge, deren Höhe in der Beitragsordnung geregelt sind;
b) Zuschüsse des Landes, der Kommunen und anderer öffentlicher Stellen;
c) Spenden;
d) Zuwendungen Dritter.