(ein Gastbeitrag der Nichtraucherinitiative Sachsen-Anhalt)
Das neue Konzept der Landesstelle für Suchtfragen
Eine gute Nachricht für unser Land, das Konzept der Landesstelle für Suchtfragen im Land Sachsen-Anhalt ist laut Beschluss des Landtags 7/1239 dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration vorgelegt worden. Ein dringender Schritt, da Sachsen-Anhalt eines der schwächsten Nichtraucherschutzgesetze im Vergleich der Bundesländer hat, obwohl fast jedes zweite Kind bei uns in einem Raucherhaushalt aufwächst und die Zahl der Schwangeren, die rauchen, bei steigender Tendenz hoch ist.
Zur Vorgeschichte:
Im Herbst 2016 gab es ein Treffen von Frau Sozialministerin Grimm-Benne mit dem Repräsentanten der Nichtraucherinitiative Sachsen-Anhalt Prof. Stephan Feller, bei dem diese Problematik eindringlich diskutiert wurde. Daneben fanden noch diverse andere Informationstreffen, z.B. mit Herrn Bildungsminister Tullner und mit etlichen Landtagsabgeordneten statt. Dies führte schließlich zum Landtagsbeschluss 7/1239 im April 2017, in dem die Landesstelle für Suchtfragen (LS-LSA) gebeten wurde ein Konzept für ein Anreiz‑, Interventions- und Begleitsystem zum Nichtraucherschutz, unter anderem zur Nikotin-Prävention für Kinder und Jugendliche und insbesondere Mädchen und Frauen zu entwickeln.
Um dieser bloßen Bitte weiteren Nachdruck zu verleihen und in der Hoffnung auf rasche Aktivitäten wurde im Mai 2017 die Landtagspetition ‚Effektive Suchtprävention im Land Sachsen-Anhalt dringend erforderlich – Vorschläge für konkrete Maßnahmen”‘ durch die Nichtraucherinitiative eingereicht, welche von Landesschülerrat, Landeselternrat, den Tumorzentren der Universitätsklinika Halle (Saale) und Magdeburg, der Sachsen-Anhaltischen Krebsgesellschaft und dem Oberbürgermeister der Stadt Halle unterzeichnet worden war.
In der LS-LSA gab es leider bis zum Mai 2019 kaum Aktivitäten, vermutlich vor allem wegen Personalmangels. Im Dezember 2019 lag schließlich eine inhaltliche Grobgliederung für das geplante Konzept vor, der finale Konzeptentwurf wurde am 31.8.2020 an das Sozialministerium versandt.
Die nunmehrige Existenz des LS-LSA Konzeptes, in dem sich die Petition von 2017 deutlich widerspiegelt, ist allerdings bestenfalls ein Etappensieg. Auch die erstmalige Erwähnung von Suchtprävention des im Jahr 2018 novellierten Landesschulgesetz (§38 Gesundheitspflege und Prävention), eine konkrete Forderung der Petition von 2017, bedeutet noch nicht, dass nun auch effektive, flächendeckende Präventionsmaßnahmen in allen Schulen unseres Bundeslandes ergriffen werden. Manche Landkreise haben zwar Drogenberatungsstellen, aber bis heute keine Fachkräfte für Suchtprävention und praktisch alle Landkreise bräuchten hierfür deutlich mehr Personal.
Es bleibt also noch sehr viel zu tun, bevor wir sagen können, dass wir unsere Kinder und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt so gut als möglich vor den Gefahren durch Nikotinmissbrauch und den resultierenden, zum Teil schwersten Schäden schützen. Wenn man sehen will wie das gut funktionieren kann, lohnt ein Blick nach Island (https://www.spektrum.de/news/suchtpraevention-in-island/1515343).